Bereits in der ersten Woche meines Aufenthalts, habe ich mich um eine Aufenthaltsgenehmigung gekümmert, die ich zwei Wochen später erhalten habe. Daraufhin habe ich sofort meine CPR-Nummer (Centrale Personregister Nummer) beim Borgerservice beantragt und habe diese auf einem Schreiben erhalten. Die Nummer besteht aus meinem Geburtsdatum (achtstellig) und einer vierstelligen Ziffernfolge, wobei die erste Ziffer, das Jahrhundert meiner Geburt angibt und die letzte Ziffer mein Geschlecht (gerade Zahl für weiblich).
Ohne CPR-Nummer geht hier in Dänemark gar nichts! Erst mit der CPR-Nummer hatte ich das Recht, ein Bankkonto zu eröffnen und den Dänischkurs zu belegen. Sie wird mir weiterhin dienlich sein, wenn ich mich z.B. in einer öffentlichen Bibliothek anmelde oder beschließen sollte hier zu arbeiten.
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